Satzung der Raiffeisenbank Holzkirchen-Otterfing eG
Vertreterwahl
Jede Stimme zählt.
Als Mitglied der Raiffeisenbank Holzkirchen-Otterfing eG bestimmen Sie mit, wie sich Ihre Genossenschaftsbank entwickelt. Denn als Teihaberin oder Teilhaber gehört Ihnen ein Stück unserer Bank.
Ganz besonders ist Ihre Mitbestimmung bei der diesjährigen Vertreterwahl gefragt.
Wahlbekanntmachung
Gemäß §26 c Abs. 1 Satz 1 der Satzung findet die Wahl zur Vertreterversammlung alle vier Jahre statt. Aufgrund der Regelung in §26 f Abs. 3 Satz 1 der Satzung bzw. §43 a Abs. 4 Satz 2 GenG finden die Wahlen in diesem Jahr statt.
Mit Beschluss des Wahlausschusses vom 14. Juli 2026 findet die Vertreterwahl ausschließlich als Online-Vertreterwahl in der Zeit vom 16. November bis 29. November 2026 statt.
Jedes Mitglied kann seine Stimme in elektronischer Form durch Übermittlung eines elektronischen Stimmzettels abgeben. Hierzu werden dem Mitglied unaufgefordert die erforderlichen Wahlunterlangen (Wahlschein mit Verfahrensbeschreibung der Online-Vertreterwahl und Hinweise auf die zur Authentifizierung erforderlichen Informationen) übermittelt. Die Wahlunterlagen werden ins ePostfach eingestellt bzw. per Post verschickt. Wahlberechtigt und wählbar sind alle Mitglieder der Raiffeisenbank Holzkirchen-Otterfing eG gemäß §26 d bzw. 26 b der Satzung.
Die Vorschlaglisten der Kandidaten für die im Wahlbezirk ansässigen Mitglieder liegen für die Dauer von zwei Wochen in unseren Geschäftsstellen zur Einsichtnahme für unsere Mitglieder aus.
Weitere Kandidatenvorschläge können unter Einhaltung des §4 (3) der Wahlordnung bis zum 12. November 2026 (eingehend) an die E-Mail-Adresse ursula.feess@rb-holzkirchen-otterfing.de geschickt werden.
Raiffeisenbank
Holzkirchen-Otterfing eG
für den Wahlausschuss
Michael Fauck (Vorsitzender des Wahlausschusses)
Franz Josef Huber (stv. Vorsitzender des Wahlausschusses)
Holzkirchen, 2. November 2026
Wahlordnung der Raiffeisenbank Holzkirchen-Otterfing eG