Wir führen zum Erfolg
Der Vorstand Ihrer Raiffeisenbank Holzkirchen-Otterfing eG besteht aus zwei hauptamtlichen und einem ehrenamtlichen Vorstand.
Sie leiten die Bank eigenverantwortlich, vertreten sie nach außen und führen die Geschäfte. Unterstützt werden sie von unseren ehrenamtlichen Vorstandsmitgliedern. Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern der Bank zur Rechenschaft verpflichtet.

Anton Kaffl
Aufsichtsratsvorsitzender

Thomas Vellante
Stv. Aufsichtsratsvorsitzender
Mitglieder des Aufsichtsrates
Anton Kaffl (Vorsitzender)
Thomas Vellante (Stv. Vorsitzender)
Attila Kárpáty
Josef Sappl
Annemarie Reimann
Thomas Hüttl
Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder
Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt.
Aufgaben der Vertreterversammlung
Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird aus ihrer Mitte gewählt.
Mitglieder bestimmen mit
Als Mitglied können Sie aktiv an demokratischen Entscheidungsprozessen Ihrer Raiffeisenbank Holzkirchen-Otterfing eG mitwirken. Dabei besitzt jedes Mitglied in der Mitgliederversammlung eine Stimme – unabhängig davon, wie viele Geschäftsanteile es hat. Die Mitglieder wählen aus ihren Reihen die Vertreter der Vertreterversammlung.
Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder
Die von den Mitgliedern gewählten Vertreterinnen und Vertreter sind in den demokratischen Entscheidungsprozess eingebunden, in der jährlichen Vertreterversammlung hat jeder eine Stimme.
Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt.
Aufgaben der Mitgliederversammlung
In unserer Satzung können Sie nachlesen welche Rechte und Pflichten Sie als Mitglied unserer Raiffeisenbank Holzkirchen-Otterfing eG haben. Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Mitgliederversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab.