Staatliche Förderung

Anspruch auf staatliche Förderung beim VL-Sparen mit Aktienfonds, beim Bausparen oder bei der privaten Altersvorsorge haben Arbeitnehmer, Studenten, Auszubildende und Selbstständige. Gerne hilft Ihnen Ihre Raiffeisenbank Holzkirchen-Otterfing eG im Rahmen der Genossenschaftlichen Beratung bei der Beantragung der finanziellen Unterstützung vom Staat. Wer sich jeweils bis zum Jahresende entscheidet, erhält die komplette Förderung für das gesamte Jahr.

Arbeitnehmersparzulage mit Aktienfonds

Das VL-Sparen mit Aktienfonds belohnt der Staat mit der Arbeitnehmersparzulage. Das sind 20 Prozent der im Jahr eingezahlten Beträge, bis zu 80 Euro jährlich. Diese Förderung erhalten Alleinstehende bis zu einer Einkommensgrenze von 20.000 Euro. Verheiratete oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Arbeitnehmer profitieren von der Verdopplung der Einkommensgrenze auf 40.000 Euro.

Arbeitnehmersparzulage beim Bausparen

Beim VL-Sparen mit einem Bausparvertrag erhalten Arbeitnehmer eine Arbeitnehmersparzulage von 9 Prozent bzw. bis zu 43 Euro pro Jahr. Bei dieser Förderung liegt die Einkommensgrenze für Alleinstehende bei 17.900 Euro. Bei Verheirateten oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft Lebenden gilt auch hier eine Verdopplung auf 35.800 Euro.

Wohnungsbauprämie für Sparer mit einem Bausparvertrag

Anspruch auf Wohnungsbauprämie haben alle in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Personen ab 16 Jahren, die in einen Bausparvertrag einzahlen. Es gelten feste Einkommensgrenzen: Für Alleinstehende liegt die Obergrenze bei 25.600 Euro, für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften bei 51.200 Euro. Auf Beiträge bis zu 512 Euro zahlt der Staat 8,8 Prozent. Sie erhalten demnach bis zu 45 Euro staatliche Förderung für Ihre Einzahlungen. Für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner verdoppelt sich der Höchstbetrag der Beiträge auf 1.024 Euro und die Prämie auf bis zu 90 Euro.

Förderung der privaten Altersvorsorge durch Riester-Rente

Bei der Riester-Förderung ist der Mindesteigenbeitrag, den Sie leisten müssen, um gefördert zu werden, abhängig von der Höhe des Vorjahreseinkommens. Er beträgt aber mindestens 60 Euro pro Jahr. Dann erhalten Sie eine jährliche Grundzulage von 175 Euro und profitieren von steuerlichen Vorteilen, denn Sie können die Beiträge bei Ihrer Steuererklärung als Sonderausgaben abziehen. Berufseinsteiger unter 25 Jahren bekommen außerdem eine einmalige staatliche Zulage von 200 Euro. Haben Sie Kinder, die im Jahr 2008 oder später geboren wurden, bekommen Sie zusätzlich eine jährliche Kinderzulage von 300 Euro. Für vor 2008 geborene Kinder sind es 185 Euro.

Steuervorteile bei der Rürup-Rente

Selbstständige können mit der Rürup-Rente steuerliche Vorteile bei der privaten Altersvorsorge nutzen. Im Jahr 2016 dürfen Alleinstehende noch Vorsorgebeiträge bis zu 22.767 Euro steuerlich geltend machen, von denen sich dann 82 Prozent, also bis zu 18.669 Euro als Sonderausgaben steuermindernd auswirken. Als Ehepaar oder eingetragene Lebenspartnerschaft können Sie bis zu 45.534 Euro von der Steuer absetzen und 37.338 Euro als Sonderausgaben abziehen.