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Staatliche Förderung für Sie!

Freuen Sie sich. Der Staat unterstützt Vermögensaufbau und Vorsorge. Das zahlt sich besonders in Niedrigzinsphasen aus. Egal ob Arbeitnehmende, Selbständige, Auszubildende oder Studierende: Wer sich noch bis zum Jahresende entscheidet, kann die komplette Förderung sogar für das gesamte Jahr in Anspruch nehmen.

Arbeitnehmersparzulagen

Beim Aktienfondssparen winkt eine jährliche Förderung von 20 Prozent auf maximal 400 Euro - also bis zu 80 Euro.

Bei Aufwendungen für den Wohnungsbau ermöglicht das Bausparen eine Arbeitnehmersparzulage von 9 Prozent auf bis zu 470 Euro pro Jahr - also rund 43 Euro.

Verheiratete Arbeitnehmende und eingetragene Lebenspartner profitieren bei beiden Förderwegen von der Verdoppelung der Einkommensgrenze für die Förderung von 40.000 auf 80.000 Euro.


Wohnungsbauprämie

Als Inhaberin oder Inhaber eines Bausparvertrages können Sie eine Wohnungsbauprämie beantragen. Die Einkommensgrenze für Alleinstehende liegt bei 35.000 Euro, bei Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern bei 70.000 Euro.

Auf bis zu 700 Euro an förderfähigen Beiträgen werden 10 Prozent gezahlt - also bis zu 70 Euro. Bei Paaren verdoppelt sich der Höchstbetrag sogar auf 1.400 Euro und die Prämie auf bis zu 140 Euro.


Förderung private Altersvorsorge

Unter der Bezeichnung "Riester-Rente" ist sie seit vielen Jahren bekannt. Um die volle Altersvorsorgezulage zu erhalten, ist ein Mindesteigenbeitrag erforderlich. Der ist abhängig von der individuellen Höhe des Vorjahreseinkommens, beträgt aber mindestens 60 Euro im Jahr.

Die Vorteile in der Übersicht:

  • Grundzulage von 175 Euro jährlich
  • steuerlicher Vorteil durch Abzugsfähigkeit der Beiträge (bis zum Förderhöchstbetrag) als Sonderausgabe
  • Berufseinsteigerbonus: zusätzliche einmalige Zulage von 200 Euro für alle, die zu Beginn des ersten Beitragsjahres noch unter 25 sind
  • jährliche Kinderzulage von 300 Euro für alle nach dem 31. Dezember 2007 geborenen Kinder (Kinderzulage für früher geborene Kinder: 185 Euro)

Die "Rürup"/Basis-Rente lohnt sich durch steuerliche Vorteile insbesondere für Selbständige. Im Jahr 2025 können Alleinstehende Vorsorgebeiträge bis zu 29.344 Euro steuerlich geltend machen und als Sonderausgaben abziehen. Ein Ehepaar oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft kann bis zu 58.688 Euro geltend machen und als Sonderausgaben abziehen. Die eingezahlten Beiträge wirken sich in voller Höhe steuermildernd aus.


Wie Sie Ihre Ansprüche geltend machen, erfahren Sie am besten in einem persönlichen Gespräch. Wir klären, welche Fördermöglichkeiten zu Ihren Zielen und Wünschen passen.