Legen Sie Ihr Geld in einen Sparbrief an! Schon ab einem Betrag von 2.000 € bietet Ihnen diese Geldanlage eine attraktive Verzinsung während der gesamten Laufzeit.
Sparbrief Regional Nachhaltig
Ihre Vorteile
Fester Zinssatz - feste Laufzeit - fester Anlagebetrag
- Mindestanlage 2.000 Euro
- Maximaler Anlagebetrag 250.000 Euro
- Laufzeit 2 - 5 Jahre
- fester Zinssatz während der gesamten Laufzeit
- Sichere Geldanlage, kein Kursrisiko
- Keine versteckten Kosten
- Zinszahlung jährlich
- Klimaneutrales Produkt
Konditionen
Laufzeit | Zinssatz |
---|---|
2 Jahre | 2,30 % p.a. |
3 Jahre | 2,40 % p.a. |
4 Jahre | 2,50 % p.a. |
5 Jahre | 2,60 % p.a. |
Stand: 28.09.2023
Unser Versprechen: Ihr Geld wird regional und nachhaltig eingesetzt
Einander vor Ort zu unterstützen und selbst mitzubestimmen, das ist das Grundprinzip einer Genossenschaft. Wir haben daraus eine Idee entwickelt, welche eine verantwortungsvolle Bank in unserer Region auszeichnet. Geld anlegen soll Sinn machen und nicht nur Rendite erwirtschaften. Mit unseren Geldanlagen unterstützen Sie die Menschen in der Region, die regionale Wirtschaft sowie den verantwortungsvollen Umgang mit unserer Umwelt.
- Für die Menschen in unserer Region z. B. für Immobilienfinanzierungen und Studienkredite
- Für den verantwortungsvollen Umgang mit unserer Umwelt z. B. für die Finanzierung von Photovoltaikanlagen
- Für die regionale Wirtschaft zur Sicherung von Investitionen und Arbeitsplätzen vor Ort
Jetzt online Beratungstermin vereinbaren
Nutzen Sie die Möglichkeit - einfach und schnell - online einen Termin bei einem unserer Berater/-innen zu vereinbaren. So ist gewährleistet, dass wir ausreichend Zeit für Sie haben. Wir freuen uns auf Sie und sind gerne für Sie da!
Häufige Fragen
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge bis zu einer bestimmten Grenze, dem Steuerfreibetrag, steuerfrei. Der Steuerfreibetrag liegt bei 801 Euro bei Ledigen bzw. 1.602 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten. Das heißt, bis zu diesem Betrag müssen Sie für Ihre Gewinne keine Abgeltungssteuer abführen. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um diese Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, muss sie per Gesetz automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer auf alle Kapitalerträge an das Finanzamt abführen.
Der Steuerfreibetrag kann auch auf mehrere Konten und Geldanlagen verteilt werden. Sind die Konten bzw. Geldanlagen auf mehrere Institute verteilt, müssen Sie jedem dieser Institute einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den Steuerfreibetrag begrenzt.
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommensteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist beispielsweise bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf die Steuerfreibeträge begrenzt.
Die Kirchensteuer wird von den Finanzämtern der einzelnen Bundesländer eingezogen. Seit dem 1. Januar 2015 ist es für Bankkunden einfacher geworden, ihren kirchensteuerlichen Pflichten nachzukommen. Ihre Raiffeisenbank Holzkirchen-Otterfing eG führt die Kirchensteuer auf Zinserträge automatisch an das Finanzamt für Sie ab. Die Steuer fällt jedoch nur an, wenn die Gewinne über dem Sparerfreibetrag liegen.
Einmal im Jahr fragen die Banken die Kirchensteuermerkmale aller Bankkunden beim Bundeszentralamt für Steuern ab. Wer nicht möchte, dass seine Konfession den Geldinstituten mitgeteilt wird, kann einen Sperrvermerk eintragen lassen. Als Kirchensteuerpflichtiger müssen Sie die Kirchensteuer dann weiterhin in der Einkommensteuererklärung aufführen.