Aktuell befassen sich die zuständigen Behörden mit Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus. Unsere Bank orientiert sich dabei an den Anordnungen dieser Behörden, um unsere Kunden und Mitarbeiter bestmöglich zu schützen und auf neue Entwicklungen vorbereitet zu sein.
Aktuelle Informationen zur Corona-Pandemie
Wichtige Informationen zum Filialbetrieb
So erreichen Sie uns
Persönlich
Unsere Kundenberaterinnen und Kundenberater sind in unseren Geschäftsstellen weiterhin persönlich für Sie da. Wir möchten Sie jedoch bitten, vorab mit Ihrem zuständigen Berater einen Termin zu vereinbaren.
Telefonisch
Gerne kümmern wir uns telefonisch um Ihre Anliegen.
Sie erreichen uns täglich - rund um die Uhr - unter der Tel. Nr. 08024/6407-0.
E-Mail
Gerne können Sie uns auch Ihre Anliegen per E-Mail übermitteln. Sie erreichen uns unter kontakt@rb-holzkirchen-otterfing.de. Eingehende Mails werden zügig während unserer Geschäftszeiten bearbeitet.
Geschäftsstelle | Unsere Öffnungszeiten ab 11.05.2020 |
Wir sind für Sie da! |
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Holzkirchen, Marktplatz 11 | Vorübergehende Schalter-Öffnungszeiten Montag - Freitag 8:30 - 13:00 Uhr Montag und Freitag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Kasse Montag - Freitag 8:30 - 13:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
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Beratungszeiten Montag - Freitag von 7:00 - 20:00 Uhr Gerne auch per Telefon. |
Otterfing, Münchner Str. 1 | Öffnungszeiten Montag - Freitag 9:00 - 13:00 Uhr Montag und Freitag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
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Beratungszeiten Montag - Freitag von 7:00 - 20:00 Uhr Gerne auch per Telefon.
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SB-Stelle im Atrium, Münchner Str. 56 a | Geöffnet | ![]() |
SB-Stelle im HEP, Rosenheimer Str. 21 | Geöffnet | ![]() |
Bitte beachten Sie, dass in unseren Geschäftsräumen aktuell eine Maskenpflicht für Kunden gilt. Unsere Filialen dürfen daher nur mit Mund-Nasen-Bedeckung betreten werden. Wir bitten um Ihr Verständnis. |
Bargeldversorgung
Unsere Geldautomaten sind wie gewohnt zugänglich und werden regelmäßig befüllt. Auch unsere Kasse in Holzkirchen ist für Sie geöffnet.
Alternativ besteht bei vielen Einzelhändlern die Möglichkeit des kontaktlosen und mobilen Bezahlens. Ferner bieten über 14.000 Märkte des Einzelhandels in Deutschland die kostenlose Bargeldauszahlung mit der girocard an. Dies wird z.B. in Supermarktketten wie REWE, Edeka, Penny, ALDI Süd und Netto angeboten.
Kontaktlos bezahlen
Wer sich den Weg zum Geldautomaten sparen möchte, kann seine Einkäufe im Supermarkt oder in der Apotheke auch kontaktlos mit der girocard (Debitkarte) oder Kreditkarte bezahlen. Insbesondere Kleinbeträge lassen sich so schnell und einfach ohne PIN-Eingabe begleichen.
Mobil bezahlen
Sie können auch eine digitale Version Ihrer Karten in der VR-BankingApp hinterlegen und mit Ihrem Smartphone bezahlen. Dabei halten Sie Ihr Smartphone mit der digitalen Version Ihrer girocard (Debitkarte) bzw. Mastercard® oder Visa einfach vor ein Kassenterminal und bezahlen Ihren Einkauf sekundenschnell.
Bankgeschäfte online erledigen
Mit unserem Online-Banking, der VR-BankingApp und dem Service-Center können Sie Ihre Bankgeschäfte zu jeder Zeit bequem von zu Hause aus erledigen. Ihre Kontoauszüge lassen sich ebenfalls darüber abrufen. Sie können das Online-Banking und die VR-BankingApp auch nutzen, um uns zu erreichen. Kontaktieren Sie Ihre Berater einfach über das Postfach. Falls Sie noch nicht für das Online-Banking freigeschaltet sind und die Funktion nutzen möchten, kommen Sie auf uns zu: Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Online-Banking
VR-BankingApp
Serviceaufträge
Unterstützung für Unternehmen
Angesichts der Auswirkungen der Corona-Krise auf die bayerische und deutsche Wirtschaft haben die Bundesregierung und die Bayerische Staatsregierung umfassende Maßnahmen beschlossen, um Unternehmen in Liquiditätsschwierigkeiten zu unterstützen und die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern.
Wir sind auch in herausfordernden Zeiten für Sie da. Gerne unterstützen wir Sie mit unserer Expertise. Sie erreichen uns telefonisch unter 08024/6407-0 oder per E-Mail unter kontakt@rb-holzkirchen-otterfing.de
Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie hat im Folgenden wichtige Informationen und Links für betroffene Unternehmen zusammengestellt.
Anträge können von gewerblichen Unternehmen und selbstständigen Angehörigen der Freien Berufe (bis zu 250 Erwerbstätige) gestellt werden, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte in Bayern haben.
Landesanstalt Förderbank Bayern (LfA)
Die LfA hilft Unternehmen bei der Bewältigung der Corona-Krise mit Krediten und Risikoübernahmen.
Voraussetzung für die Unterstützung der Unternehmen ist ein grundsätzlich tragfähiges Geschäftsmodell und die Bereitschaft der Hausbanken, die LfA-Förderangebote in die Gesamtfinanzierung einzubinden.
Ausführliche Informationen erhalten Sie im nachfolgenden Link.
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket beschlossen, mit dem Unternehmen bei der Bewältigung der Corona-Krise unterstützt werden. Hierbei kommt der KfW die Aufgabe zu, die kurzfristige Versorgung der Unternehmen mit Liquidität zu erleichtern.
Die KfW wird dazu die bestehenden Kredite für Unternehmen, Selbständige und Freiberufler nutzen und dort die Zugangsbedingungen und Konditionen verbessern. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nicht um Zuschüsse handelt.
Bayerische Staatsregierung Soforthilfeprogramm
Die Bayerische Staatsregierung hat ein Soforthilfeprogramm eingerichtet, das sich an Betriebe richtet, die von der Coronakrise besonders geschädigt wurden. Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen und Angehörige Freier Berufe mit bis zu 250 Mitarbeitern/Arbeitnehmern und einer Betriebsstätte in Bayern. Die Soforthilfe ist gestaffelt nach Betriebsgröße und beträgt zwischen 5.000 Euro und 30.000 Euro.
Zusätzlich finden Sie das Antragsformular auf der Website des Bayerischen Wirtschaftsministeriums sowie auf den Websites der sieben Bezirksregierungen und der Stadt München.
Bundesagentur für Arbeit - Kurzarbeitergeld
Wenn Unternehmen aufgrund der weltweiten Krankheitsfälle durch das Corona-Virus Kurzarbeit anordnen und es dadurch zu Entgeltausfällen kommt, können betroffene Beschäftigte Kurzarbeitergeld erhalten. Diese Leistung muss vom Arbeitgeber beantragt werden.
Voraussetzung für den Bezug von Kurzarbeitergeld ist, dass die üblichen Arbeitszeiten vorübergehend wesentlich verringert sind.
Notwendige Unterlagen
Wir werden von Ihnen für die Beantragung Unterlagen benötigen, diese können Sie bereits heute vorbereiten.
- Jahresabschluss 2017, 2018 und 2019
- betriebswirtschaftliche Auswertung 12/2019 inkl. Summen- und Saldenliste, Alternative zum Jahresabschluss 2019
- aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung 2020 inkl. Summen- und Saldenliste, soweit vorhanden
- aktuelle Steuererklärung und Steuerbescheid des Unternehmers/Geschäftsführers
- Steuerberatervollmacht, damit wir evtl. Rückfragen direkt und zeitsparend bearbeiten können
- persönliche Vermögens- und Schuldenaufstellung und Einnahmen/Ausgabenrechnung des Unternehmers/Geschäftsführers
- digitaler Bilanztransfer für eine zeitsparende Bearbeitung
- Aufstellung der aktuellen betrieblichen Darlehen inkl. der monatlichen Belastungen (Bankenspiegel)
- Feststellung des Kreditbedarfs und wie dieser ermittelt wurde (evtl. mit Liquiditätsplan oder Planrechnung)
- Maßnahmenplan
- Checkliste zum Kreditantrag
Kapitalmarktinformationen
Hier finden Sie aktuelle Informationen zur Kapitalmarktsituation.
Einlagensicherung
Unser Schutzsystem für Ihr Geld

Ihre Raiffeisenbank Holzkirchen-Otterfing eG ist der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH und der zusätzlichen freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) angeschlossen. Gemeinsam gewährleisten diese den Schutz Ihrer Einlagen.