Sparen für junge Kunden

Sicher und flexibel sparen

Nutzen Sie das Sparkonto um sich Ihre Wünsche zu erfüllen. Es bietet Ihnen viel Flexibilität, weil Sie Zeitpunkt und Höhe Ihrer Einzahlungen und die Laufzeit selbst bestimmen.  

Sparen für junge Kunden

Das klassische Sparkonto mit attraktivem Zins

Bei Sparen für junge Kunden erhalten Sie bis zum 28. Lebensjahr eine besonders attraktive Verzinsung.

Geldgeschenke zur Geburt, zur Taufe oder zum Geburtstag können mit Einmaleinzahlungen oder monatlich festen Beträgen ergänzt werden.  

Flexibles Sparen

Sonderverzinsung bis zum 28. Lebensjahr

  • Variabler Zinssatz
  • Sonderverzinsung von 1,00 % p.a. bis 1.000 € 
  • Sonderverzinsung von 0,75 % p.a. von 1.001 € - 100.000 €
  • 3-monatliche Kündigungsfrist
  • Verfügbarkeit bis zu 2.000 € monatlich ohne Kündigung1
  • Regelmäßig sparen mit Dauerauftrag oder Abräumsparen möglich
  • Zeitpunkt und Höhe der Einzahlungen beliebig
  • Sichere Geldanlage, kein Kursrisiko
  • Keine versteckten Kosten

1Es gelten die allgemeinen Bestimmungen für den Sparverkehr.

Infografik: Sicher sparen und flexibel bleiben
Infografik: Sicher sparen und flexibel bleiben

Jetzt online Beratungstermin vereinbaren

Nutzen Sie die Möglichkeit - einfach und schnell - online einen Termin bei einem unserer Berater/-innen zu vereinbaren. So ist gewährleistet, dass wir ausreichend Zeit für Sie haben. Wir freuen uns auf Sie und sind gerne für Sie da!

Unser Leitbild

Unser Jugendsparen beruht auf unserem Leitbild. Wir wollen die einfachste, fairste, transparenteste und nachhaltigste Bank in der Region sein.  

Einfach: Wir wollen unseren Kunden schlanke und verständliche Lösungen bieten. Unsere Kunden sollen auf den ersten Blick die Besonderheiten des Produkts erkennen.  

Fair: Wir suchen immer die Balance zwischen den Interessen des Kunden und des Unternehmens. Unsere Kunden können sicher gehen, bei uns eine faire Beratung zu erhalten. Unsere Beraterinnen und Berater haben keinen Verkaufsdruck und erhalten keine Provisionen für Abschlüsse.

Transparent:  Wir möchten, dass Sie wissen, wie wir ihr Geld einsetzen. Deshalb veröffentlichen wir monatlich im Internet die aktuellen Verwendungstöpfe.

Nachhaltig: Wir geben dem Geld einen Sinn und setzen es zum Wohle der Allgemeinheit ein. Sie können sicher sein, dass das Geld in der Region bleibt.

Häufige Fragen zum Sparkonto

Über welchen Betrag kann ich monatlich verfügen?

Sie können monatlich ohne Kündigung bis zu 2.000 Euro abheben.1

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.

Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Raiffeisenbank Holzkirchen-Otterfing eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.

Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wie wird die Kirchensteuer abgeführt?

Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre Raiffeisenbank Holzkirchen-Otterfing eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.